In unseren Praxis-Operationsräumen führen wir regelmässig Kleineingriffe wie die Entfernung von Hauttumoren, Narbenkorrekturen oder Operationen von eingewachsenen Zehennägeln durch. Dabei ist bislang immer eine lokale Betäubungsspritze erforderlich gewesen. Neu bieten wir nun auch an, diese Eingriffe in zusätzlicher Lachgasbetäubung durchzuführen. Durch das Einatmen von Lachgas ist es möglich, allenfalls ganz auf eine lokale Betäubung-Spritze zu verzichten, oder dafür zu sorgen, dass diese nicht vom Patienten gespürt wird.
Die Wirkung dieses Gases tritt schon nach 1-2 Minuten ein und ermöglicht eine anschliessend schmerzlose Behandlung. Der Patient ist wach und für uns Behandelnde oder seine anwesenden Angehörigen stets ansprechbar. Nach Beendigung der Inhalation klingt die Wirkung innerhalb von wenigen Minuten wieder vollständig ab.
Nach einer kurzen Überwachung können alle Patienten dann wieder selbständig die Praxis verlassen und auch bedenkenlos am öffentlichen Verkehr teilnehmen. (Auf das Führen eines Fahrzeugs sollte jedoch verzichtet werden.)
Lachgas wird seit vielen Jahren erfolgreich in der Medizin, insbesondere in der Kinderheilkunde, eingesetzt. Selbstverständlich muss die Anwendung kritisch überprüft (Kontraindikationen) und der Patient während, sowie auch nach der Behandlung, überwacht werden. Mit unserem geschulten Personal und unter diesen Bedingungen angewandt, ist der medizinische Einsatz gänzlich unbedenklich.
Das Wichtigste in Kürze:
- Lachgas ist ein Medikament zum Einatmen
- Kombination aus 50 % Lachgas (N2O) und 50 % Sauerstoff (O2)
- Ein- und Ausatmen über Atemmaske oder Mundstück
- Wirkt schmerzlindernd und entspannend
- Schneller Wirkeintritt und Abklingen innerhalb von 1-2 Minuten
- Eignet sich für Erwachsenen wie auch für Kinder
Der Einsatz der Lachgasinhalation in unseren chirurgischen Praxen in Bern und Biel dient der Verbesserung des Patientenkomforts. Diese können wir ab sofort jedem Patienten bei chirurgischen Kleineingriffen gerne anbieten.