Operationen der Haut und Unterhaut

Operationen der Haut und der Unterhaut betreffen meist kleinere Geschwülste (Tumore), welche in den allermeisten Fällen gutartiger Natur sind. Häufig handelt es sich um sogenannte Lipome (Fettgewebsgeschwulst), welche von wenigen Millimeter bis über 20 Zentimeter gross werden können. Ein weiterer häufiger Grund für eine Operation im Bereich der Haut und Unterhaut (Subkutis) sind Atherome (Talg-Zysten). Daneben finden sich aber auch bösartige Hauterkrankungen wie der weisse Hautkrebs (Basaliom), der schwarze Hautkrebs (Melanom) sowie entzündliche Veränderungen wie Gewebseiterungen (Abszesse).

Sämtliche Veränderungen im Bereich der Haut oder des Unterhautfettgewebes, die entfernt werden müssen, werden zunächst in der Sprechstunde beurteilt. Wenn aus der Anmeldung der Betroffenen schon hervorgeht, dass eine Entfernung in lokaler Betäubung möglich ist, planen wir dafür bereits entsprechend Zeit in die Erstkonsultation ein. Für Patientinnen und Patienten hat dies den Vorteil, dass sie keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Je nach Lokalisation des Befunds und seiner Grösse ist die Entfernung oft in lokaler Betäubung möglich. Dabei wird der betroffene Bereich spindelförmig ausgeschnitten, damit die Haut nachher wieder direkt verschlossen werden kann. Liegt eine Entzündung vor, ist ein sofortiger (primärer) Hautverschluss aber oft nicht möglich – andernfalls würde die Entzündung erneut aufflammen. In derartigen Fällen ist eine sogenannte offene Wundbehandlung erforderlich. Dabei heilt die Wunde sekundär zu. Je nach Grösse kann dies einige Tage oder bis zu vier Wochen dauern. Häufig setzen wir dafür die sogenannte Vakuumtherapie ein. Mithilfe eines geschlossenen Schwamm-Unterdrucksystems (VAC-Verband) lässt sich die Heilungszeit deutlich verkürzen. Zwar bedeutet dieses Vorgehen einen erhöhten technischen Aufwand, aber der Vorteil für die Behandelten ist offensichtlich. Auch deshalb werden die Kosten für diese Behandlung vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.

Besteht der Verdacht einer bösartigen Hautveränderung, erfolgt die Entfernung (Exzision) mit einem Sicherheitsabstand. Das herausgeschnittene Präparat wird dann zur sogenannten histologischen Untersuchung eingesandt.